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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Reisevermittlungen der Hora Promotions GmbH, Essen1. Die Firma HORA Promotions GmbH, Hummelshagen 36 a, 45219 Essen betreibt unter der Website www.hora-touristik.de (nachfolgend "Website") mehrere websites als Online-Reiseportal. Der Kunde (nachfolgend Nutzer genannt) kann auf der Website die Verfügbarkeit von Reise-, Flug- und sonstigen touristischen Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen"), wie z.B. Reiseversicherungen, Mietwagen, etc., verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt) entsprechend der von ihm gemachten An- und Eingaben prüfen. Soweit gewünscht kann der Nutzer zudem Verträge über die Touristikleistung mit dem jeweiligen Anbieter abschließen. 2. HORA Promotions GmbH tritt ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen HORA Promotions GmbH und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. 3. Sollte Hora Promotions GmbH selbst als Veranstalter auftreten, so ist dies auf der entsprechenden Website erkennbar. Diese Reisebedingungen sind dort einzusehen und werden nach Buchung mit Reisepreis-Sicherungsschein dem Kunden übersandt. 4. Die auf der Website dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens HORA Promotions GmbH und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben. Die Angebotsabgabe durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an HORA Promotions GmbH. Der Nutzer ist für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt HORA Promotions GmbH im Namen des jeweiligen Anbieters oder der jeweilige Anbieter selbst entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermittelt dem Nutzer ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von HORA Promotions GmbH oder dem jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Touristikleistung zu Stande. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch HORA Promotions GmbH oder den jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande. 5. Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Nutzer, soweit verfügbar, auf der Website zur Einsichtnahme und Akzeptanz von HORA Promotions GmbH bereitgestellt. Pflichten des Kunden1. Mängel der Vermittlungsleistung von HORA Promotions GmbH sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch HORA Promotions GmbH möglich gewesen wäre. 2. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass HORA Promotions GmbH nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Touristikleistung berechtigt und verpflichtet ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung zu erheben. Zahlungen1. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a-m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Buchungsbestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt darüber hinaus bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Nutzer vor Ort zu zahlen sind. Soweit HORA Promotions GmbH Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. 2. Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Nutzer mit den Kreditkarten VISA, Eurocard, American Express und Diners Club vornehmen wenn diese vom Anbieter der Touristikleistung als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsstrang und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. 3. Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels Banklastschrift erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Vermittlung/Buchung von Linienflügen. 4. HORA Promotions GmbH behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die HORA Promotions GmbH und/oder dem Anbieter im Zusammenhang mit der unter b) und c) genannten Zahlungsabwicklung entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. HORA Promotions GmbH ist zudem berechtigt, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Nutzer weiterzuberechnen. 5. Bei Vermittlungen mit einem Gesamtwert über € 5.000 wird eine alternative Abwicklung durchgeführt. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, entweder den geschuldeten Gesamtbetrag schnellstmöglich auf ein von HORA Promotions GmbH genanntes Konto zu überweisen oder ein von HORA Promotions GmbH bereitgestelltes Kostenübernahmeformular unter Angabe seiner Kreditkartendaten (s. Buchst. a) zu unterzeichnen. Reiseunterlagen1. Flugtickets in Papierform und/oder Unterlagen für sonstige Touristikleistungen einschließlich von Berechtigungsscheinen (nachfolgend zusammenfassend "Reiseunterlagen") werden dem Nutzer im Regelfall direkt vom Anbieter oder von HORA Promotions GmbH per Post übersandt. 2. Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen per kostenfreiem Postbrief zugestellt. Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen: 3. Kurzfristige Zustellung von Flugscheinen: Liegen zwischen Buchung und Abflug weniger als 5 Werktage, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Nutzer mit dem Gesamtpreis in Rechnung gestellt. Das Internet Service Center informiert den Nutzer über die Höhe des Entgeltes für den entsprechenden Lieferort in Textform oder per Telefon. 4. In von Kurzfristigkeit und Zahlungsart abhängigen Einzelfällen können Reiseunterlagen auch am Abflughafen des Nutzers zur Abholung vor dem Abflug hinterlegt werden. Im Regelfall erfolgt die Hinterlegung am Flughafenschalter; Flugtickets können auch am Flughafenschalter der Fluggesellschaft hinterlegt werden. Die Hinterlegung an Flughafenschaltern ist vom Nutzer im Regelfall mit € 12,00 je Unterlage zu vergüten; verlangt die Fluggesellschaft im Einzelfall höhere Entgelte, wird der Nutzer hierüber nach der Buchung informiert und hat diese zu zahlen. 5. Einige Fluggesellschaften bieten zunehmend statt eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket (E-Ticket) an. Sollte die E-Ticket Option für den gewünschten Flug verfügbar sein, ist diese Option während des Buchungsvorgangs durch ein klickbares Logo anwählbar. Entscheidet sich der Nutzer trotz angebotener E-Ticket-Option für die Ausstellung eines Papiertickets, hat er diesen Service mit einer Gebühr von € 8,00 pro Ticket zu vergüten. 6. Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb Deutschlands: Im Interesse einer schnellstmöglichen und sicheren Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt der Versand per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Nutzer mit dem Gesamtpreis berechnet. Das Internet Service Center informiert den Nutzer über die Höhe des Entgeltes für den entsprechenden Lieferort in Textform oder per Telefon. 7. Insbesondere bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen entweder per Post oder durch Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage beim Anbieter. Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)1. Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. HORA Promotions GmbH ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Nutzer im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten. 2. Bei Vertragsänderungen von bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen ist HORA Promotions GmbH zudem berechtigt, zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft und/oder dem Ticketaussteller erhobenen Entgelten ein eigenes Service-Entgelt i.H.v. € 7,50 pro Nutzer zu erheben. ReiseversicherungenHORA Promotions GmbH weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin. Haftung von HORA Promotions GmbH1. HORA Promotions GmbH haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. 2. HORA Promotions GmbH ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen allerdings auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von HORA Promotions GmbH nicht übernommen. 3. Sämtliche auf der Website dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. HORA Promotions GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung. 4. HORA Promotions GmbH übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter. 5. Die unter Ziff. 2, 3 und 4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit HORA Promotions GmbH fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von HORA Promotions GmbH für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. 6. Im Übrigen haftet HORA Promotions GmbH bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von HORA Promotions GmbH auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. 7. HORA Promotions GmbH haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung. 8. HORA Promotions GmbH haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von HORA Promotions GmbH oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Schlussbestimmungen1. HORA Promotions GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und HORA Promotions GmbH bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. 3. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und HORA Promotions GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Essen (Deutschland). 4. Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. |
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